Archiv fü Februar, 2010

Baustelle B281 (Update)

25. Februar 2010

Es geht ja nun bald los mit der großen Bauaktion die uns den Großteil des Jahres begleiten wird. Erste Arbeiten sind schon neben der Bundesstraße zu sehen.

In diesem Artikel (und in den Kommentaren) möchte ich mal Information zu Umleitungen, Verkehrsbehinderungen und Staus sammeln.

Hier gibt es Informationen zu Verkehrseinschränkungen und Straßensperrungen vom Landratsamt.

Bei Verkehrsinfo.de gibt es eher aktuelle Verkehrsmeldungen (ist aber sehr werbelastig.)

UPDATE:

Auf der Webseite der Stadt Poessneck gibt es jetzt auch einen Artikel und Karten dazu.

Dunkle Wolken am Thüringer Meer

24. Februar 2010

Der Hohenwartestausee ist etwas besonderes. Tausende nutzen diese Idylle, welche landschaftlich an die Fjorde Norwegens erinnert, zur Erholung auf dem Landweg oder zu Wasser. Letzterem droht allerdings Ungemach, wie die neueste Fassung der “Ordnungsbehördlichen Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis [...] für das Befahren der Hohenwartetalsperre mit Sportbooten mit und ohne Maschinenantrieb sowie das Verhalten beim Baden und Tauchen”, welche seit dem 01.02.2010 in Kraft getreten ist, aussagt. Werfen wir einen Blick auf das, was bereits gilt und das, was noch kommen wird. Zuerst die Fakten:

Eingeschränkte Nutzung von 2-Takt-Motoren

§4a untersagt das Befahren des Stausees mit 2-Takt-Motoren, welche ein Mischverhältnis von mehr als 1/100 (1%) aufweisen und dessen Schmierstoffe nicht biologisch und leicht abbaubar sind.

Registrierungspflicht ab 2012

Ab 01.01.2012 ist es Pflicht, jedes Wasserfahrzeug, welches den Stausee befahren möchte zu registrieren (§4b), auch wenn es bisher nicht zulassungspflichtig war. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge unter 2,50 m Länge ohne Verbrennungsmotor (§9 Abs. 1). Das registrierte Fahrzeug ist zu kennzeichnen (§9 Abs. 8), die Urkunde ist ständig mitzuführen (§9 Abs. 4). Die Registrierung ist Gebührenpflichtig (§9 Abs. 7).

Registrierungs- / Zulassungskreterien

Um ein Fahrzeug registrieren (§9) oder zulassen (§8) zu können, muss dieses über eine Konformitätserklärung oder ein entspr. TÜV-Gutachten verfügen, welches bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor alle 10 Jahre (5 Jahre für zulassungspflichtige Fahrzeuge) erneuert werden muss. Zu diesem Zeitpunkt muss der Motor von einer Fachwerkstatt gewartet werden, was durch ein Protokoll dokumentiert wird (§11a Abs. 2).

Beschränkung beim Führen eines zugelassenem Fahrzeugs

Ein zugelassenes Fahrzeug darf nicht von Dritten bewegt werden, wenn keiner der in der  Zulassungsurkunde eingetragenen Personen anwesend ist.

Soweit die Fakten aus dem aktuellen Dokument. Was bedeuten diese neuen Vorschriften nun in der Praxis? Die Sache mit den 2-Takt-Motoren ist einfach: Motoren mit einem Mischverhältnis von 1/50 dürfen weiterhin betrieben werden, sofern das Öl biologisch abbaubar ist. Entsprechende Produkte sind im Handel erhältlich. Bei der Registrierungspflicht allerdings herrscht Unverständnis – zu Recht. Im April 2009 hat man sich auf Bundesebene geeinigt, dass die “Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch)” abgeschafft wird. Nun ist der Hohenwartestausee keine Bundeswasserstraße, sondern ein Landesgewässer, für das andere Vorschriften gelten. Man bedenke, dass z.B. der beliebte DDR-Ruderkahn des Typs “Anka” sehr viel länger ist als der von der Behörde vorgegebene Schwellenwert von 2,50 m.  Eine Konformitätserklärung für diesen Typ zu bekommen dürfte ebenso schwierig sein wie das Mitführen der Registrierungsurkunde für einen Surfer, dessen Surfbrett natürlich auch viel zu lang ist, um von den Vorschriften befreit zu sein. Letztendlich sind es die Kriterien, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um zugelassen oder registriert zu werden, die für Kopfschütteln sorgen. Konformitätserklärung (CE/TÜV) und die Zwangswartung des Motors durch einen Fachbetrieb lassen viele Bootseigner – vom Faltboot bis zur Yacht – empört aufbegehren. Auch wenn Teile der neuen Verordnung sicherlich sinnvoll sind, so ist sie in der Gesamtheit nicht akzeptabel.

immer aktuelles Wetter

14. Februar 2010

Vor einem Jahr hatten wir hier mal die Wetterstation von Martin Loeschner vorgestellt. Diese twittert jetzt auch.

Wer das aktuelle Poessnecker Wetter bei Twitter haben möchte : hier geht es lang.